Wissenswertes über Kfz-Sachverständigen Gutachten
Unfall – Was können Sie tun?
Das sollten Sie unbedingt wissen. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist es wichtig, die folgenden Punkte zu beachten:
Nach einem schuldlosen Unfall haben Unfallgeschädigte das unbestrittene Recht auf einen neutralen Sachverständigen. Versicherungen haben grundsätzlich keine Befugnis, im Falle eines Haftpflichtschadens (bei Fremdverschulden) einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
Vermeiden Sie es, sich auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten einzulassen. Es ist ratsam, zuerst mit einem unabhängigen Sachverständigen oder einem Fachanwalt zu sprechen, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers aufnehmen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Fachanwalt.
Die umfassende Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen stellt sicher, dass Ihnen Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Erfassung des Schadenumfangs gewährleistet außerdem, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und gegebenenfalls behoben werden kann. Die Dokumentation von Schadenart und -umfang ist oft auch dann von Bedeutung, wenn es später zu Auseinandersetzungen über den Unfallhergang oder Unstimmigkeiten bei der Reparaturausführung kommt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit. Es sind weder Fotos vorhanden, noch gibt es Informationen über eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs. Ebenso fehlen Angaben zu Ausfallzeiten, Wiederbeschaffungskosten oder Restwert.
Von dem immer häufiger von Versicherungen angebotenen Schadenmanagement sollten Sie keinesfalls Gebrauch machen. Hierbei wird ein Rundum-Service angeboten, der von der Abholung und Reparatur über die Bereitstellung eines Leihwagens bis hin zur Rückgabe des reparierten Fahrzeugs reicht. In Anspruch genommen haben Sie jedoch keinerlei neutrale Kontrolle über die Reparaturwerkstatt, den genauen Schadenumfang, die Art der Reparatur oder eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten. Die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt sind bei uneingeschränkter Haftungsquote von der Versicherung des Schädigers zu tragen.
Mit einem Wertgutachten von einem neutralen Sachverständigen und der Unterstützung eines Rechtsanwalts können Sie sicherstellen, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten.
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt? Wer trägt die Kosten?
Auf Anfrage empfehlen wir Ihnen eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, mit der wir bereits seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten zu 100 %. Sie benötigen keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch nicht im Voraus bezahlen.
Da sämtliche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, raten wir Ihnen, bei jedem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, um den Prozess zu beschleunigen.